Die §57a-"Pickerl" Begutachtung beim Autohaus Luger
Die Pickerl-Überprüfung nach §57a des Kraftfahrgesetzes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges. Die Begutachtung durch das Autohaus Luger spart Zeit und Geld.
- persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- kompetente und objektive Diagnose
- geschultes Fachpersonal gibt Ihnen genau die Information, die für Ihr Fahrzeug erforderlich ist